Laut WDCS hat bis heute noch kein einziges Delfinarium innerhalb der europäischen Union – egal, ob öffentliche oder private Einrichtung – vollständige und transparente Akteneinsicht in alle Daten die Haltung von Delfinen in Gefangenschaft betreffend gewährt.
Die Folge sei, dass es noch nie vollständige, unabhängige wissenschaftliche Analyse solcher Daten gegeben habe und die Delfinarien selbst konnten nicht überprüft werden, da solche Akten nie transparent zur Verfügung gestellt wurden.
Sogar für solche großen und intelligenten Meeressäuger wie Große Tümmler existiert kein öffentlich zugängliches Register, das über Anzahl und Haltungsort einzelner Tiere informiert. Es gebe ebenfalls keine Information über das so genannte Endangered Species Breeding Programme (europäisches Zuchtprogramm für bedrohte Arten) für Große Tümmler, das von den Europäischen Zoos als Beitrag zur Arterhaltung präsentiert, jedoch völlig geheimgehalten wird.
2006 und 2007 starben fünf im Nürnberger Zoo in Gefangenschaft geborene Delfine und ein erwachsenes Muttertier während weniger Monate. Die WDCS klagte auf Akteneinsicht alle Daten die Haltung von Delfinen im Nürnberger Zoo betreffend und berief sich auf das Argument, dass das Umweltinformationsgesetz auch für im Zoo lebende Wildtiere zuständig ist, im Besonderen für Delfine.
2009 gab der Verwaltungsgerichtshof Ansbach der Klage der WDCS statt, die Stadt Nürnberg legte jedoch kurz darauf Berufung ein.
Der Verwaltungsgerichtshof in München entschied nun, die Entscheidung aus Ansbach zu bekräftigen. Somit hat die WDCS gewonnen.
„Das Urteil ist ein Meilenstein, ein Türöffner für die unabhängige wissenschaftliche Evaluierung von Haltungsbedingungen dieser hoch sozialen und intelligenten Tiere.“, sagte Dr. Karsten Brensing, WDCS-Verhaltensbiologe. Es seien 5 Jahre intensiver Arbeit gewesen, die es jedoch Wert waren, für dieses Recht zu kämpfen. Wer die Arbeit für die Delfine unterstützen möchte, kann dies mit einer SMS mit dem Kennwort „DELFIN“ an die Nummer 81190 tun. Die SMS kostet Sie 4,99 Euro und 4,80 Euro gehen an die Schützer. Weitere Details zu dieser historischen Entscheidung finden Sie bei auf der Seite der WDCS.